Dr. Max Stadler Presse


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10. 03. 2004

STADLER: Überflüssiger Schaufensterantrag

BERLIN. Zum Antrag von CDU- und CSU-regierten Ländern bezüglich eines Einsatzes der Bundeswehr im Inneren, der am Freitag im Bundesrat behandelt wird, erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Max STADLER:

Die von der Union allein regierten Länder Bayern, Hessen, Sachsen und Thüringen haben eine Bundesratsinitiative eingebracht, um die Bundeswehr zur Abwehr von Terrorgefahren im Inneren einsetzen zu können. Sie halten dafür eine Grundgesetzänderung für erforderlich. Dieser Bundesratsantrag ist überflüssig und in seiner Zielsetzung abzulehnen.
Der Bundestag befasst sich längst mit der Problematik und zwar im Rahmen seiner Beratungen zum Luftsicherheitsgesetz.
Die FDP will an der klaren Trennung von Polizei und Bundeswehr festhalten und sieht sich in ihrer Haltung seit langem von Polizeipraktikern bestätigt. In manchen Fällen darf aber die Polizei im Wege der Amtshilfe auf einzelne Leistungen der Bundeswehr zurückgreifen. Dies ist überhaupt nichts Neues und längst in Artikel 35 des Grundgesetzes geregelt. Nur in dort aufgeführten, eng begrenzen Ausnahmefällen ist ein Einsatz der Bundeswehr nach innen zulässig. Dazu zählt selbstverständlich auch die Überwachung des Luftraums.
Die strittige Frage, ob unter Artikel 35 auch die Abwehr eines im Inland entführten Flugzeugs, das als Waffe gegen Menschen oder Gebäude eingesetzt werde, fällt, wird ohnehin " auch ohne Bundesratsinitiative - am 26. April in einer Sachverständigenan-hörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags erörtert.

Susanne Bühler - Telefon (0 30) 2 27-5 57 36 - [email protected]


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